Deutsches Höchstgericht stoppt 380-kV-Leitung: Umweltfolgen nicht geprüft

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab überraschend einer Klage der westdeutschen Stadt Krefeld statt. Die 380-kV-Freileitung, die am Stadtrand und teils bis 30 Meter an der Wohnbebauung verlaufen sollte, kann jetzt nicht weitergebaut werden. Der Netzbetreiber Amprion hatte bereits Mastfundamente errichtet. Nun muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung nachgeholt werden. Das Gericht hob damit auch eine Entscheidung der Bezirksregierung auf, wonach keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten seien. Das entsprechende Gutachten dazu hatte Amprion allerdings selbst geliefert. Krefeld forderte unter anderem ein Erdkabel. 

(Ausführlicher Bericht in der Online-Ausgabe der Rheinischen Post / Eine ähnliche Entscheidung könnte auch der Energie AG drohen, sollte sie ihre Freileitung ohne Umweltverträglichkeitsprüfung errichten wollen – gewarnt ist sie, siehe hier. Außerdem: Urteilserläuterung der deutschen Neuen Juristischen Wochenschrift)

Foto: Demonstration in der Nähe von Krefeld.

 

 

 

 


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