Beschwerde gegen Bewilligung jetzt beim Verwaltungsgerichtshof
Der Verfassungsgerichtshof hat die Beschwerde gegen die Bewilligung der Freileitung Vorchdorf - Kirchdorf in einem Beschluss vom 16. März, der erst in dieser Woche zugestellt wurde, an den Verwaltungsgerichtshof abgetreten. Begründung: Es sind keine spezifisch verfasssungsrechtlichen Überlegungen anzustellen, um die Beschwerde zu beurteilen. Ob das Starkstromwegegesetz bei der Bewilligung grob unrichtig angewendet wurde, lässt das Verfassungsgericht ausdrücklich offen.
Foto: Steht dem jetzt zuständigen Verwaltungsgerichtshof seit 2003 als Präsident vor: Univ-Prof. Dr. Clemens Jabloner
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Verfasst von 110kV ade am 27. April 2013 - 19:01
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