Umweltanwaltschaft legt nach: Erdkabelprüfung erstrebenswert!

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Im Sinne einer "Optimierung des Vorhabens" 110-kV-Leitung Vorchdorf-Kirchdorf sollte die Kabelvariante detailliert geprüft werden. Das schreibt die Oö. Umweltanwaltschaft in einer ergänzenden Stellungnahme an die BH Kirchdorf. Dort liegt seit Monaten der naturschutzrechtliche Bewilligungsantrag der Energie AG für die Freileitung. Die Umweltanwaltschaft stützt damit die Position der betroffenen Gemeinden, die sich einhellig für ein Erdkabel eingesetzt und deswegen zuletzt auch eine zusätzliche Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt haben. In beiden Fällen werden die behördlichen Entscheidungen mit Spannung erwartet…
Foto: Martin Donat und Thomas Waidhofer (Oö. Umweltanwaltschaft) befasssen sich seit rund vier Jahren mit dem umstritttenen Freileitungsprojekt

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Umweltanwalt Martin Donat hatte bereits vor über zwei Jahren in der energierechtlichen Verhandlung klar Stellung bezogen: Speziell wegen des massiven Eingriffs im Steinbacher Bereich der geplanten Trasse sei ein Erdkabel zu bevorzugen. Die Behörde hatte jedoch darauf verwiesen, dass Landschafts- und Umweltschutz im naturschutzrechtlichen Verfahren zu berücksichtigen seien. Dieses Verfahren steht derzeit kurz vor dem Abschluss.

Negative Stellungnahmen zur Freileitung liegen der Naturschutzbehörde (BH Kirchdorf) nicht nur von den zuständigen Beamten der beiden Bezirke vor. Auch ein Positionspapier der Initiative "110 kV ade!" liefert eine Reihe fachlicher und rechtlicher Argumente. Sie laufen darauf hinaus, dass ein derart drastischer Eingriff in Natur und Landschaftsbild nur dann genehmigt werden darf, wenn es keine schonendere Möglichkeit gibt, das Interesse an der Stromversorgung der Region zu befriedigen. Mit der gutachterlich als geeignet bestätigten Erdkabeltrasse sei genau dies aber gegeben.

Wie immer die Entscheidung der BH Kirchdorf ausgeht: Sie wäre rechtlich unwirksam, wenn die beantragte Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt würde. Hier allerdings wäre die Alternativenprüfung verpflichtend. Die Frage der Betroffenen an die Verantwortlichen lautet auch jetzt wieder: "Wieso sollte eine Freileitung bewilligt werden, die außer der Energie AG niemand will, wenn es doch anders auch ginge?"

Verfasst von 110kV ade am 30. Oktober 2013 - 11:30
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