Naturschutz-Bescheid: Bewilligung auf Kosten der Umwelt pervertiert das Recht

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Freileitung schlägt Umwelt! So einfach geht das für die BH Kirchdorf: Sie erteilte eine weitere Bewilligung für das nach wie vor bekämpfte Projekt der Energie AG. Der Bescheid (unten im Anhang) ist aber nicht nur ein Schlag ins Gesicht aller Betroffenen: Er wischt dabei auch die Stellungnahmen der eigenen Beamten, der Gemeinden und der Umweltanwaltschaft vom Tisch. Die gesetzlich geforderte Interessenabwägung unterbleibt in Wirklichkeit – genau dort, wo das Erdkabel als völlig unschädliche Alternative ins Blickfeld kommt.
Foto: Öffnen der Landschaftszerstörung Tür und Tor: Bezirkshauptmann Dr. Goppold (r.) und Stellvertreter Dr. Angerer (l.)

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Selbstverständlich kann, ja muss eine Behörde ein Projekt ablehnen, wenn es unnötigerweise in Natur oder Landschaftsbild eingreift. Das Gesetz ist eindeutig, die Rechsprechung dazu auch. Die BH Kirchdorf tut aber so, als ob ein höheres Recht trotzdem die Bewilligung erzwinge, nämlich das öffentliche Interesse an der Stromversorgung. Mit Tricks und nachweislichen Unwahrheiten trotz besseren Wissens erweckt sie den Eindruck, nur die geplante Freileitung diene diesem Interesse. Sie weiß aber, dass es eine gutachterlich geprüfte Erdkabel-Variante gibt, die ebenso tauglich ist.

Um sich die lästige Auseinandersetzung mit dieser ökologischen Alternative zu ersparen, konstruiert sie haarsträubende Scheinbegründungen, z. B.:

  • Lang und breit wird erklärt, man könne der Energie AG kein Erdkabel vorschreiben – als ob es je darum gegangen wäre. Was man sehr wohl kann (das sagen auch österreichische Höchstgerichte), ist: die Bewilligung für eine Freileitung verweigern, weil es anders und eben mit weniger Schaden auch geht.
  • Das Gutachten der TU Graz habe der Freileitung gegenüber dem Erdkabel den "Vorzug" gegeben – wobei komplett verschwiegen wird, dass dies nur auf minimal wirksamen Unterschieden bei Verbraucherkosten bzw. Stromübertragung beruht. 
  • Das Erdkabel wird bewusst falsch so dargestellt, als wenn ein Kabelschacht gegraben werden müsste. Vorgesehen ist aber eine selbst in sensiblen Naturschutzgebieten erprobte Einpflügetechnik.
  • Wie wenig sich die BH selbst ein Bild von den Tatsachen gemacht hat, zeigt auch, dass sie die höheren Investitionskosten beim Erdkabel völlig übertrieben darstellt. Ein Blick in das Gutachten der TU Graz (auf das man sich aber beruft) hätte genügt: Nicht etwa 40 sondern 25,8 bis 28,8 Mio. beträgt die Kostendifferenz. Die volkswirtschaftlichen Schäden, die das Erdkabel vermeiden würde, sind hier noch nicht einmal eingerechnet.

Zahlen, die Eindruck schinden sollen
Nur ein besonders plakatives Beispiel: "Vollinhaltlich" schließt sich die BH einer anderen behördlichen Stellungnahme an, in der gegen das Erdkabel dessen höhere Übertragungsverluste ins Feld geführt werden. Die Leistung scheinbar imposanter 700 Photovoltaik-Hausanlagen werde angeblich so quasi wieder vernichtet. Unterschlagen wird dabei: Die tatsächlich absehbare Gesamtleisung dieser Leitung entspricht ca. 150.000 (!) solcher Photovoltaikanlagen. Der Verlust liegt also unter 0,5 Prozent und wäre sogar weitaus geringer als bei der Freileitung, wenn die 110 kV nicht überhaupt nur zu knapp einem Drittel ausgenutzt würden. 

Zu befürchten ist, dass die Energie AG nun erneut die Grundeigentümer unter Druck setzt, "freiwillig", d. h. ohne Enteignung ihrer Grundstücke dem Bau der Leitung zuzustimmen. Ob das gelingt, ist fraglich. Rechtsmittel gegen den Bescheid stehen ihnen in diesem Teilverfahren nicht zu. Im parallel laufenden Verfahren, mit dem eine Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert wird, liegt eine Beschwerde derzeit dem neu gebildetenen Verwaltungsgericht vor.  

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Verfasst von 110kV ade am 8. Januar 2014 - 12:44
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