Rodungsbewilligung rechtswidrig – Erbitterter Kampf um Grundeigentümer

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…so trocken sieht es aus, wenn Behörden einen Bescheid erlassen. Doch hinter dem Juristendeutsch verbergen sich Dramen – und ein Machtkampf der Energie AG, der wegen einiger Prozent vom Konzerngewinn jede menschliche Rücksicht in den Mistkübel tritt. Die Energie AG sieht sich „in der Zielgeraden“ – während in Wirklichkeit die Bewilligungen für die 110-kV-Freileitung an einem seidenen Faden hängen. Zu den sechs laufenden Gerichtsverfahren könnten bis zu fünf weitere hinzukommen. Schärfste Kritik gibt es derweil am Umgang des Netzbetreibers gegenüber Grundeigentümern.

 Knapp die Hälfte der betroffenen Grundeigentümer verweigern bisher die Unterschrift unter die Dienstbarkeitsverträge der Energie AG. Unter teils massivem Druck haben zuletzt einige Gegner kapituliert und unterschrieben. "Das Vorgehen der Energie AG, das ich als Psychoterror bezeichnen würde, ist hier absolut widerlich!“, hat Initiativensprecher Michael Praschma der Presse mitgeteilt. Hinsichtlich der rechtlich zustehenden Entschädigungen zieht die Energie AG die Daumenschrauben an: Je später man zustimmt, desto weniger bekommt man angeblich. Der Widerstand sei zwecklos, denn die Leitung werde „sowieso“ gebaut, lauten gängige Argumente der Energie AG.

Foto: "Wir bleiben eisern bis zum Schluss!", sagten Wolf und Sabine Kronegger (Vorchdorf) den Oö. Nachrichten


Zwei Vertragsrücktritte von Grundeigentümern, die gerade erst unter diesen Umständen erklärt wurden, erkennt die Energie AG nicht an. Die beiden Betroffenen hatten sich von der Energie AG falsch informiert bzw. so drangsaliert gefühlt, dass sie gegen ihre Überzeugung zugestimmt haben. Auch in diesen Fällen könnte eine gerichtliche Auseinandersetzung folgen.

Bewilligung mit übergangener Stellungnahme?

Die soeben von den BHs Gmunden und Kirchdorf erlassenen Rodungsbewilligungen betreffen nur einen kleinen Teil des forstrechtlichen Verfahrens. Hier geht es allein um die Flächen der 105 Hochspannungsmasten. Der wesentliche Teil, fast 40 Hektar Wald, umfasst die Fällungen im Bereich der Trasse. Die wird aber erst beantragt, wenn die Energie AG über die Grundstücke verfügt. Rodung und Fällung müssen nach Ansicht von Waldbesitzern im Zusammenhang gesehen werden. Der Rodungsbescheid wägt jedoch die relativ geringen Flächen der Masten allein gegen das angebliche Gesamtinteresse an der Freileitung ab – mit dem Ergebnis, dass letzteres überwiegt. Das halten die Waldbesitzer für unzulässig.

Diese und andere, rechtlich ausführlich begründete Einwendungen hatten die Betroffenen fristgerecht eingebracht. Der Bescheid setzt sich allerdings damit nicht auseinander. Im Bescheid der BH Gmunden ist diese 3-seitige Grundsatzstellungnahme (siehe Anhang) nicht einmal erwähnt. Die Bürgerinitiative sieht hierin einen klaren Verfahrensmangel. Außerdem habe es die Behörde versäumt, die eigene Zuständigkeit zu überprüfen. Die ist nach neuerer europäischer Rechtsprechung höchst zweifelhaft, da man höchstwahrscheinlich zuvor hätte feststellen müssen, ob nicht eine Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend ist.


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Auch Johann Etzelstorfer hat der Rodung in seinem Wald auf der Steinbacher "Sonnseiten" widersprochen. Mit der Energie AG will er nicht mehr reden. (Bezirksrundschau)

 

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Verfasst von 110kV ade am 26. Mai 2014 - 17:38
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