Rodungsbewilligung für Leitungsmasten vor Gericht unter schwerem Stress

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Übersehene Stellungnahmen, unbeantwortete Fragen, inhaltliche Rechtswidrigkeiten – und zwei Bezirkshauptmannschaften, die nicht einmal zur Verhandlung erscheinen, um ihre Bescheide zu rechtfertigen: Das Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht zeigte schwerwiegende Mängel in den Bescheiden der BH Kirchdorf und Gmunden auf. Kaum nachvollziehbar waren auch einige Einlassungen des Forst-Sachverständigen und der Vertreter der Energie AG (siehe "Weiterlesen"). Richterin Mag.a Karin Lederer wird ihre Entscheidung schriftlich ergehen lassen. 
Foto: Logo des erst seit Jahresanfang bestehenden Landesverwaltungsgerichts in Linz – das zeitgemäße Erscheinungsbild entspricht der bürgernahen Verhandlungsführung, die am 20. Oktober zu erleben war.

Die gesamte Rodungsbewilligung für die Waldstandorte der insgesamt 105 Leitungsmasten sei auf der falschen Rechtsgrundlage erteilt worden, brachte Dr. Wolfgang List vor. Der Anwalt der Beschwerdeführer beantragte, das Verfahren überhaupt zu unterbrechen, bis der Europäische Gerichtshof die offenen Fragen zur Umweltverträglichkeitsprüfung beantwortet hat (siehe letzten Bericht). Unabhängig davon wurde aber auch eine Reihe rechtlicher Mängel der beiden Bescheide protokolliert, die Initiativensprecher Michael Praschma vorbrachte. Offenkundigster Verfahrensfehler der BH Gmunden: Die gesamte forstrechtliche Stellungnahme der Beschwerdeführer fiel bei der Bescheiderstellung unter den Tisch, weil sie einfach mit einer anderen Stellungnahme verwechselt worden war! Behandelt hat sie aber auch die BH Kirchdorf nicht.

Auch ohne diese Stellungnahme hätten die Behörden allerdings prüfen müssen, ob nicht das öffentliche Interesse an der Stromversorgung genausogut ohne Inanspruchnahme von Wald befriedigt werden kann. Die "mundgerecht" eingebrachten Hinweise auf die Erdkabelvariante blieben aber ebenso ungeprüft wie etwa die eigentlich vorgeschriebene eigene Interessenabwägung "Stromversorgung versus Walderhaltung". Beide Bescheide stützen sich einfach darauf, dass bereits das Wirtschaftsministerium in seinem Bescheid diese Abwägung vorgenommen habe – was nicht zutrifft.

Rodungen vom Hubschrauber aus?
Betroffene Grundeigentümer wollten in der Verhandlung erfahren, wie die Energie AG die Mastbaustellen überhaupt erreichen will, weil darüber nichts im Bescheid steht. Dazu Projektleiter Wolfgang Angerer sinngemäß: "Dazu wird das Einvenehmen mit den Grundeigentümern gesucht, wenn die Bewilligung da ist." Sollten Grundeigentümer dazu nicht bereit sein, werde die Energie AG notfalls Rodung und Masterrichtung mit dem Hubschrauber bewerkstelligen. Eine Antwort auf die Frage, wie das auf rund 40 Quadratmetern beantragter Dauer-Rodungsfläche plus noch einmal 60 befristeter Fläche praktisch durchgeführt werden soll, blieb die Energie AG dem Gericht schuldig. Hier kann es immerhin um bis zu 15 Metern in die Tiefe reichende Fundamente gehen.

Folgeprobleme aus den Rodungen und den damit verbundenen Arbeiten zeigten Grundeigentümer nicht nur hinsichtlich wahrscheinlicher Sturmschäden auf. Das Forstgutachten ignorierte allerdings konkrete Erfahrungen mit solchen Schäden in unmittelbarer Nachbarschaft der geplanten Rodungen. Auch den Hinweis auf das hohe Risiko von Hangrutschungen etwa auf Inzersdorfer Gebiet konnte der Forstsachverständige DI Johann Reisenberger nicht aus der Welt schaffen. Die Verhandlung ergab, dass eigentlich ein geologisches und hydrologisches Gutachten für spezielle Maststandorte erforderlich gewesen wäre, um den Stellenwert der Schutzfunktion des Waldes zu ermitteln. Stattdesssen hatte Reisenberger pauschale Werte für wesentlich größere Flächen herangezogen.

Heftige Reaktionen bei den Vertretern der Beschwerdeführer löste der Seitenhieb des Energie-AG-Anwalts aus, wie man denn in einem solchen Rutschungsgebiet ein Erdkabel fordern könne. Er musste sich entgegenhalten lassen, dass dieser Hinweis völlig unter der Gürtellinie sei – denn das Erdkabel würde ja auf einer völlig anderen Trasse verlegt und komme diesem Gebiet nicht einmal nahe. Wie erwartet, blieben die Standpunkte der Energie AG auch zu den generellen Fragen unverändert: Die Freileitung sei von dringendem öffentlichen Interesse; auf Umweltverträglichkeit brauche das Projekt sicher nicht geprüft zu werden.

Verfasst von 110kV ade am 21. Oktober 2014 - 9:26
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