Beschwerde gegen die energierechtliche Bewilligung abgewiesen

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Eine Beschwerde zahlreicher Betroffener beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) sollte die 110-kV-Freileitung Vorchdorf-Kirchdorf verhindern. Das Höchstgericht bestätigte jedoch nach zwei Jahren jetzt die energierechtliche Bewilligung des Wirtschaftsministeriums. Die laufenden Gerichtsverfahren gegen diese und andere Bewilligungen für das Projekt der Energie AG werden jedoch weitergeführt.

Foto: Senatspräsident Dr. Heinz Kail – der Entscheid des VwGH trägt seine Unterschrift

Eine positive Entscheidung des VwGH wäre ein klares Signal für die Erdverkabelung in ganz Österreich gewesen. Insofern haben wir einen Rückschlag erlitten. Die erste Analyse des Entscheids ist enttäuschend: Zwar werden dort die Argumente der Beschwerde teils sogar akribisch genau wiedergegeben; warum sich das Gericht dann allerdings doch dem Standpunkt des Ministeriums anschließt, lässt sich aus der Begründung einfach nicht erkennen. Wir sind in keinem Punkt nachvollziehbar widerlegt, trotzdem bekommen wir nicht Recht. (Der Entscheid im vollen Wortlaut)

Die Erdverkabelung von Hochspannungsleitungen ist zentraler Punkt in dieser Auseinandersetzung. Die Rechtsprechung erlaubt es den Behörden, Bewilligungen für Leitungen zu versagen, wenn etwa betroffene Grundeigentümer gleichwertige Alternativen für die Stromversorgung aufzeigen, die sie weniger belasten. Der Vorwurf, sie wollten auf diese Weise die Nachteile einfach anderen zuschanzen, trifft dabei nicht zu. Denn Tatsache ist zumindest in unserem Fall, dass das Erdkabel generell weniger nachteilige Auswirkungen hat.

Hilfe vom Europäischen Gerichtshof?
Im Raum steht nach wie vor eine in Kürze erwartete Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. vorigen Artikel). Danach hätten Betroffene entgegen geltenden österreichischen Gesetzen das Recht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu beantragen. Diese würde unter Umständen dazu führen, dass das gesamte Bewilligungsverfahren für die Freileitung neu aufgerollt und europäisches Recht direkt angewendet werden müsste. Der Entscheid des Verwaltungsgerichtshofs bezieht sich auf energierechtliche Fragen. Einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs kann er weder vorgreifen noch diese ignorieren.

Die Leitungsgegner in Alm- und Kremstal sehen aber in der Erdkabelforderung jedenfalls ein Wahlkampfthema für das Jahr bis zu den Landtagswahlen. Denn auch im Innviertel sowie im oberen Mühlviertel sind neue und teils schon seit langem heftig umstrittene Freileitungen geplant. Die öffentlich geäußerte Position des Landeshauptmanns, Erdkabel wären kein Thema der Politik, ist unhaltbar. Mehrere Bürgerinitiativen verweisen dazu auf Deutschland, wo der Bundestag etwa bei neuen 110-kV-Leitungen der Erdverkabelung längst gesetzlich Vorrang einräumt.

(Bericht dazu in den Oö. Nachrichten)

Verfasst von 110kV ade am 27. Oktober 2014 - 18:36
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