Es gibt noch Richter in Luxemburg – EuGH-Urteil pro Nachbarn bei UVP-Verfahren

vondanwitz.jpg

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat heute sein Urteil zu den Rechten von Nachbarn in Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verkündet. Richter Thomas von Danwitz (Foto: EuGH) gab damit bekannt, dass der EuGH der Empfehlung der Generalanwältin Juliane Kokott vom 13. November 2014 gefolgt ist. Der Kärntner Anlassfall für das mit Spannung erwartete Urteil ist richtungweisend für anhängige Berufungen von Nachbarn, die von der Freileitungsplanung der Energie AG betroffen sind.
+++ Aktuelles Echo in Medien und aus der Politik unter BERICHTE +++ wird laufend ergänzt +++

Schon 2013 hatten eine Reihe von Anrainern der Freileitungstrasse beim Land Oberösterreich gefordert, dass die Verpflichtung zu einer UVP für die Freileitung festgestellt wird. Die Behörde sprach Ihnen jedoch das Recht ab, überhaupt einen solchen Antrag zu stellen. Dies ist der Punkt, an dem das Kärntner Verfahren dem vorliegenden Streit gleicht. Die Berufungsinstanz, bei der der hiesige Fall seit über einem Jahr liegt, hat offenbar das EuGH-Urteil abgewartet.

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang List (hier im Gerichtsgebäude in Luxemburg mit seinem Kanzleikollegen Mag. Piotr Pyka) vertritt auch Trassengemeinden und viele Betroffene der Freileitungsplanung. Er erwartet nun, dass sich die österreichische Gesetzgebung und Rechtsprechung an dem EuGH-Urteil orientiert. List hat heute umgehend eine Presseerklärung (siehe Anhang) zur Bedeutung des Urteils abgegeben. Auch der vollständige Urteilstext liegt inzwischen vor. 

Österreichisches UVP-Gesetz entspricht nicht Unionsrecht
Die besondere Bedeutung des EuGH-Urteils liegt darin, dass nicht allein die nationalen Bestimmungen für den Zugang zu UVP-Verfahren von Nachbarn dem europäischen Recht widersprechen. Auch das grundlegende Menschenrecht eines "weiten Zugangs der betroffenen Öffentlichkeit zu den Gerichten", das im so genannten Aarhus-Übereinkommen festgehalten wird, stehe infrage. Das derzeit geltende Gesetz nehme "einer Vielzahl von Privatpersonen, insbesondere auch den 'Nachbarn', (…) dieses Recht", heißt es im Urteil.

Bei den verschiedenen Genehmigungsverfahren für die 110-kV-Freileitung war genau dies der Fall. So konnten im energierechtlichen Verfahren icht einmal Nachbarn, die unmittelbar an der geplanten Trasse leben, an den Verhandlungen teilnehmen, geschweige denn Rechte geltend machen, wenn nicht ihr Grundstück direkt berührt war. Und selbst die am Verfahren beteiligten Grundeigentümer waren nicht berechtigt, Auswirkungen auf die Umwelt ins Feld zu führen, außer wenn dadurch ihr Eigentum oder ihre Gesundheit Schaden erleiden würde. Das zweite, naturschutzrechtliche Verfahren, in dem zumindest das öffentliche Interesse am Natur- und Landschaftsschutz verhandelt wird, fand von vornherein unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Stellungnahmen aus der Bevölkerung waren dabei unerheblich.

EuGH-Urteil ist Fuß in der Tür zur Umweltverträglichkeitsprüfung
Wie sich aus dem Urteil ergibt, war also der Antrag zahlreicher Nachbarn, die UVP-Pflicht der Freileitung feststellen zu lassen, rechtmäßig. Ein so genanntes Feststellungsverfahren muss also nun doch durchgeführt werden. Die beiden rechtskräftigen Bewilligungen haben vorläufig keine Rechtskraft mehr haben, sobald das Feststellungsverfahren eingeleitet ist. Außerdem haben die Gemeinden, die ebenfalls eine UVP gefordert haben, hier schon nach bisherigem Recht Parteistellung, ebenso anerkannte Umweltorganisationen.

Das endgültige Ergebnis wird kaum vor Ablauf mehrerer Jahre vorliegen. Soviel Zeit hat die Sicherheit der Stromversorgung nach den eigenen Angaben der Energie AG aber gar nicht mehr. Aus Sicht der Betroffenen sowieso, aber auch aus Sicht der ganzen Region, nicht zuletzt auch der Wirtschaft, wäre also eine rasche Umsetzung der Erdkabelalternative sicher das Vernünftigste.

---
Redaktioneller Hinweis:
Die Überschrift "Es gibt noch Richter..." spielt auf eine juristische Legende aus der Zeit des Preußenkönigs Friedrichs II. an.

 

 

AnhangGröße
Presseaussendung.pdf37.49 KB

Verfasst von 110kV ade am 16. April 2015 - 17:09
Erstellt in


Soziale Netzwerke