Erste Enteignungsverfahren: Unterbrechungsanträge und "Bestechungsversuche"

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Gegen die ersten vier Grundeigentümer, die der 110-kV-Freileitung auf ihrem Grund nicht freiwillig zustimmen, hat es jetzt Enteignungsverhandlungen gegeben. Der Versuch der Energie AG, mit hohen Entschädigungszuschlägen den Betroffenen ihre Überzeugung doch noch abzukaufen, blieb ohne Erfolg. Teils anwaltlich vertreten, forderten die Grundeigentümer, dass die Verfahren überhaupt wegen neuer rechtlicher Entwicklungen unterbrochen werden. Außerdem: Die Entwertung ihrer Liegenschaften sei viel zu gering angesetzt. Sie beantragten ein Schätzgutachten.

Foto (vorchdorfonline.at): Mostheuriger Phyrethäusl, derzeit noch beliebtes Ausflugsziel, soll für die Entwertung der Aussicht keinerlei Entschädigung bekommen – nur weil die Leitung auf einem anderen Grundstück der Eigentümer geplant ist.

Die gegnerische Seite erscheint in Geschwaderstärke: Anwalt, Konzernjurist, Projektleiter und noch zwei weitere Vertreter der Energie AG, ausgerüstet mit Akten, Projektor und Gesetzeskommentaren. Dazu zwei Sachverständige im Auftrag der Behörde, die für die Notwendigkeit der Freileitung und die Richtigkeit der ermittelten Entschädigung sprechen. Schließlich die Verhandlungsleiterin des Landes, immerhin bemüht um freundlichen und umgänglichen Ton gegenüber den Grundeigentümern und die Schriftführerin. – Wer hier alleine gekommen ist, der ist sehr alleine.

Die Verhandlung dauert rund vier Stunden. Mit dabei: ein Lokalaugenschein. Zumindest die beiden ersten "Fälle" am 24. November sind sowohl anwaltlich durch die Wiener Kanzlei List als auch durch "110 kV ade!" vertreten. Diese streiten im Namen der Betroffenen für eine Unterbrechung der Verfahren. Und sie setzen sich für bessere Entschädigungsmaßstäbe ein.

Rechtsgrundlagen mehrfach heftig umstritten
Dass das Land trotz der Kärntner Ereignisse (siehe Bericht 30.10.2015) und der Versprechungen des Landeshauptmanns die Enteignungen jetzt durchziehen will, ist für die Rechtvertretung der Grundeigentümer völlig widersinnig, zumal mangels vollständiger Bewilligungen die Leitung ohnehin noch nicht gebaut werden kann. Der konsequente Antrag auf Verfahrensunterbrechung liegt vor, wird von der Energie AG bestritten und zu den Akten genommen. Darüber entscheidet die Behörde ebenso erst im Bescheid wie über die umstrittene Entschädigung.

Der Gutachter für die Bewertung der Entschädigung geht – zum Nachteil der Betroffenen – von völlig anderen Grundsätzen aus als diese. Er hält allein den Wertverlust der landwirtschaftlichen Fläche direkt unter der Leitung für maßgeblich. Gebäude der Familien, die wesentlich höhere Verluste erleiden, sollen außen vor bleiben, weil sie auf einem anderen Grundstück stehen; egal wie nahe sie der Leitung sind. Die gegenteilige Meinung eines Linzer Zivilrechtsprofessors findet er verkehrt. (Umgekehrt gilt dasselbe. Man kennt sich natürlich.)

Das Problem: Dem behördlichen Gutachter müssten die Betroffenen mit einem gleichrangigen Experten widersprechen – bezahlt aus eigener Tasche. Über den anwaltlichen Antrag, behördlicherseits noch ein Schätzgutachten erstellen zu lassen, wird ebenso wie über den Unterbrechungsantrag erst entschieden. Alle Grundeigentümer lehnten es ab, noch in der Verhandlung "gütlich" der Errichtung der Freileitung zuzustimmen. Eine Beschwerde gegen den Bescheid für den Fall, dass die Behörde ihrem Gutachter Recht gibt, kann als sicher gelten.

Kommentar: Der "Akzeptanzzuschlag" ist ein schamloser Judaslohn
Knapp unter 20 Prozent der Entschädigungssumme zusätzlich: Soviel bietet die Energie AG in den Verhandlungen an, wenn die Betroffenen doch noch "freiwillig" der Leitung auf ihrem Grund zustimmen. Was das heißt? – Seit 2010 ertragen sie den Druck eines Milliardenkonzerns, der ihr Lebensumfeld zerstören will. Sie wehren sich aber nicht nur aus Eigeninteresse (wobei es in manchen Fällen durchaus um die Existenz geht). Sie kämpfen vielmehr auch für die Landschaft ihrer Heimat, die Natur, und nicht zuletzt für ungezählte Nachbarn, die nicht einmal ein Recht haben, gegen die Leitung vorzugehen.

Kurz: Es ist vor allem eine Gewissensentscheidung, für die sie jahrelang mit Nerven, Geld und Zeit eingestanden sind. Sie jetzt mit hohen Geldsummen zu "bestechen", ihrer Überzeugung untreu zu werden, ist schäbig und moralisch restlos verkommen. Hier zeigt ein Milliardenkonzern, was seine wirklichen "Werte" sind. Und der Landeshauptmann schaut zu.  

 

 

Verfasst von 110kV ade am 26. November 2015 - 14:33
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