Energie AG mit unzulässigen Begründungen an die Höchstgerichte
Seit der vergangenen Woche liegt die Beschwerde gegen die Freileitungs-Bewilligung beim Verwaltungsgerichtshof (Artikel v. 27.4.13). Die Beschwerde ist detaillierter als bei der vorangegangenen Verfassungsbeschwerde. Vor allem richtet sich der Anwalt der Beschwerdeführer, Dr. Nordmeyer aus Wels, gegen schriftliche Äußerungen der Energie AG und des Wirtschaftsministeriums, mit denen diese die aufschiebende Wirkung der Verfassungsbeschwerde bekämpft hatten.
In der Zwischenzeit führt die Energie AG einen Zweifrontenkrieg. Sie hat nun auch die umstrittene 110-kV-Freileitung zwischen Ried und Raab im Innviertel zur Bewilligung eingereicht. Dort sind gegenwärtig rund 100 Grundeigentümer nicht bereit, freiwillig diese Leitung auf ihrem Grund bauen zu lassen. Denn auch im unteren Pramtal wäre ein Erdkabel möglich. Bei anhaltendem Widerstand hätte das Land für beide Projekte also mit bis zu 180 Enteignungsverfahren zu rechnen.
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Verfasst von 110kV ade am 24. Juni 2013 - 16:36
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