Duell vor Gericht in Linz: Die Rodungsflächen eines Lügenimperiums?
Es geht um sehr viel, wenn nicht gar um alles: Wenn die bisher rechtskräftig ausgewiesenen 39 Hektar Waldtrassen der geplanten Freileitung als Rodungsflächen gelten, dann wird das ganze Vorhaben der Energie AG UVP-pflichtig und sämtliche Genehmigungen sind hinfällig. Doch der Konzern hat dem Linzer Landesverwaltungsgericht jetzt vorgerechnet, dass der erforderliche Schwellenwert von 20 ha nicht erreicht wird. Die Trasse führe nur auf 18,22 ha über Wald. Die Verhandlung vor dem Landesverwaltungsgericht (LVwG) verlief turbulent.
(Foto: LVwG/Montage: 110 kV ade!) Kontrahenten: Die Anwälte Michael Mendel (Energie AG, li.) und Wolfgang List (110 kV ade! re.)
Verfasst von 110kV ade am 15. Januar 2016 - 12:37
Erstellt in