Gesundheitsgefahr: ÖVE bremst bei Neuausgabe der "Vornorm" für elektromagnetische Strahlung

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Seit Jahren umstritten: Die "ÖVE E 8850" erklärt den 300-fachen Wert einer Strahlungsmenge für vertretbar, die laut Weltgesundheitsorganisation bereits unter dem Verdacht steht, bei Kindern Leukämie hervorrufen zu können. Diese so genannte Vornorm wird gerade überarbeitet. Und es gibt Bestrebungen, den genannten Wert hinauf zu setzen! Nach geharnischten Protesten hat der Elektrotechnik-Verband ÖVE nun erklärt,"solide Erkenntnisse" aus den Fachgremien abzuwarten.

Schon 2005 hatte die Österreichische Ärztekammer gegen die Vornorm heftig Einspruch erhoben (siehe Anhang). Seitdem reißt die Diskussion über Grenzwerte nicht ab. Nach dem alarmierenden Gutachten zu Gesundheitsgefahren durch die 110-kV-Freileitung in Kottingbrunn (NÖ) haben es auch Stromnetzbetreiber nicht mehr so leicht, die Auswirkungen von Hochspannungsleitungen zu verharmlosen. Und jetzt bekommt anscheinend auch der ÖVE kalte Füße.

Die Kottingbrunner Bürgerinitiative "Aktion Himmelblau" forderte gemeinsam mit dem Dachverband Aktion 21 schriftlich vom ÖVE die sofortige Überarbeitung oder Streichung der Vornorm E 8850. Dabei berief sie sich nicht nur auf das neue Gutachten, sondern auch z. B. auf Bestimmungen der EU-Verfassung, die EU-Grundrechte und den Vertrag von Lissabon. In Kottingbrunn sieht man 2500 Menschen in der Rotkreuzsiedlung akut gesundheitsgefährdet. Sie leben unmittelbar unter einer Freileitung der Wiener Netze. Das Unternehmen hatte gerade erst gegen den Willen der Gemeinde und der direkt Betroffenen die Seile der Leitung in einer überfallsartigen Aktion erneuert.

Die Abteilung "Normung und Standardisierung" im ÖVE hat aufgrund des öffentlichen Einspruchs gegen die Aufweichung der Vornorm entschieden: "In die kommenden Detail-Diskussionen des Streitthemas werden natürlich Vertreter aller Interessensgruppen (u.a. Umweltmediziner, EVU, Vertreter der technischen Wissenschaften) einbezogen." Ob dabei auch die wissenschaftlich renommierten Verfassser des Kottingbrunner Gutachtens einbezoge werden, ist nicht bekannt. Die geforderte Erdverkabelung würde dieses Risiko ausschließen.

Im Fall der geplanten 110-kV-Freileitung Vorchdorf-Kirchdorf hat sich die Energie AG zwar bemüht, größtmöglichen Abstände zu bewohnten Häusern zu halten. Dennoch befinden sich auch hier einzelne Menschen im Bereich eines maximal möglichen Magnetfeldes von 0,2 Mikrotesla. Dies ist die Größenordnung, bei der statistisch die genannten Gesundheitsrisiken beobachtet wurden.

 

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ÖÄK@ÖNORM 8850.pdf16.65 KB

Verfasst von 110kV ade am 11. Juni 2015 - 7:29
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