Pflicht zur UVP-Prüfung: Neues Urteil des VwGH auch auf 110-kV-Bewilligung anwendbar
Nicht überraschend, aber dennoch ein Erdbeben für die Genehmigungspraxis von Großprojekten wie der 110-kV-Freileitung Vorchdorf - Kirchdorf in ganz Österreich: Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ist mit dem aufsehenerregenden Erkenntnis vom 22. Juni dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (vgl. unseren Bericht) ohne Wenn und Aber gefolgt. Damit hat das Höchstgericht auch seine eigene ständige Rechtsprechung in diesem Punkt korrigiert: Bei der Frage, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden muss, haben Nachbarn als "betroffene Öffentlichkeit" eindeutig Parteienrechte.
Verfasst von 110kV ade am 19. Juli 2015 - 7:37
Erstellt in