Nach mehr als 5 Jahren: Erdkabelfrage kommt jetzt vor den Landtag

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Wie beurteilen Sie den Widerstand der Bevölkerung und der Gemeinden? Wie lautet das konkrete Ersuchen an Energie AG-Generaldirektor Dr. Windtner? Wird die Prüfung auch die Nachteile der Freileitung mit dem Erdkabel vergleichen? – Fragen wie diese haben jetzt Gerda Weichsler-Hauer, Zweite Landtagspräsidentin, und LA Sabine Promberger (beide SPÖ) schriftlich eingebracht. Adressat: Landeshauptmann Josef Pühringer.
Foto (Land OÖ): Wird er antworten, ohne auszuweichen? Der Landeshauptmann am Rednerpult im Landtag

Nach dem offenen Brief der führenden BezirkspolitikerInnen von Kirchdorf und Gmunden und nach den Hinweisen von LA Christian Dörfel, wonach bereits Bewegung zwischen Landeshauptmann und Energie AG im Spiel sei, wollen es die beiden SPÖ-Abgeordneten jetzt genau wissen: Was ist von den Gesprächen auf höchster Ebene zu erwarten? Wenn das Erdkabel nun noch einmal geprüft werden soll – was genau soll dabei herauskommen, außer dass es inzwischen billiger geworden ist? Denn Hinweise darauf, dass sich an den technischen Voraussetzungen etwas geändert hat, gibt es nicht. Klar ist: Das Erdkabel wäre geeignet, eine "langfristige, sichere und effiziente" Stromversorgung zu gewährleisten; das sagt das Gutachten der TU Graz.

Von größtem öffentlichen Interesse wäre vor allem der direkte Vergleich zwischen den ökologischen und sozialen Auswirkungen von Erdkabel und Freileitung. Dieser Vergleich war nämlich nicht Auftrag des Gutachtens. Auch sämtliche Behörden, die bisher über Genehmigungen für die Freileitung zu entscheiden hatten, haben dies stets peinlich vermieden: Ein Erdkabel sei nicht zur Genehmigung eingereicht, daher habe man auch nicht darüber zu befinden. Auf diese Weise entstand die absurde Situation, dass keine einzige maßgebliche Instanz sich mit einem unfassbaren Tatbestand auseinandergesetzt hat: Ein 23 Km langes technisches Bauwerk soll trotz heftigster Auswirkungen auf Umwelt und Natur sowie eine ganze Reihe weiterer öffentlicher Interessen genehmigungsfähig sein, obwohl es dazu eine unschädliche Alternative gibt. 

Antwort des Landeshauptmanns gesetzlich vorgeschrieben
Auch nach diesem Vergleich erkundigt sich die schriftliche Anfrage (hier im Wortlaut). Nach den Vorschriften der Geschäftsordnung des Landtags muss eine Antwort schriftlich binnen zweier Monate oder mündlich bei der nächsten Arbeitssitzung des Landtags erfolgen. Auf Antrag hat darüber außerdem eine Debatte stattzufinden.

Die schriftliche Antwort müsste also noch vor dem Wahltermin vorliegen und hätte wohl das Potenzial, einiges im Wahlkampf zu bewegen. Aber auch "keine Antwort" vor den Wahlen würde öffentlich ein Thema sein. Denn dass der Landeshauptmann versucht, eine eventuell unangenehme Entscheidung erst nach den Wahlen bekanntzugeben, pfeifen die Spatzen bereits seit Langem von den Dächern. Das ist jedenfalls für viele Beteiligte das wahrscheinlichste Szenario. Manche glauben aber auch, dass Josef Pühringer am Ende noch einmal alle überrascht.

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Verfasst von 110kV ade am 10. Juli 2015 - 19:00
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