Anfragen zur angekündigten erneuten Erdkabel-Prüfung und zu den wieder aufgenommenen Enteignungsverfahren standen auf der Tagesordnung der Landtagssitzung am 19. November. SPÖ und Grüne richteten sich dabei an den Landeshauptmann und den neuen Energielandesrat Michael Strugl. Ihre Antworten gingen erschreckend daneben. Pressemeldungen dazu unter BERICHTE.
Foto (Land OÖ): Auch in der Sache etwas "unscharf": Pühringer und Strugl
Die Aussagen von Landeshauptmann Pühringer und Landesrat Strugl in der Fragestunde der Landtagssitzung am 19. November (in einigen Medien bereits verbreitet) sind hochgradig korrektur- bzw. ergänzungsbedürftig:
- Wo es um die Investitionskosten der Leitungsvarianten ging, hat Pühringer 17 Millionen für die Freileitung genannt, die aber selbst nach Angaben der Energie AG inzwischen 20 Millionen kostet.
- Er hat dem wieder Erdkabelkosten in Höhe von 55,4 Millionen gegenübergestellt, obwohl wir ihn mehrfach darauf hingewiesen haben, dass die Energie AG hier die teuerste Variante überhaupt ins Feld geführt hat – statt jenes Erdkabels, das (seit 5 Jahren gefordert) um 10,4 Millionen billiger ist (Variante 9C).
- Die Behauptung ist unrichtig, dass für die Kabelverlegungskosten für diese Variante ein aktuelles Angebot eingeholt wurde.
- Ebenso entspricht es nicht der Wahrheit, dass im Gutachten von 2010 die Erdkabelkosten zwischen 50 und 57 Millionen angegeben wurden. Vielmehr lag der niedrigste Preis bei 45 Millionen (für eine allen Anforderungen entsprechende Lösung).
- Höhere Energieverluste bei der Variante 9C (gegenüber der um 10,4 Millionen teureren Varainte 7) lassen sich aus dem Gutachten der TU Graz nicht entnehmen.
- Auf die Frage der 3. Landtagspräsidentin Weichsler-Hauer, was er tun werde, um angesichts noch nicht abgeschlossener Verfahren keine Enteignungen durchführen zu lassen, antwortet Pühringer, er greife als Politiker "nie" in ein solches Behördenverfahren ein. Das stimmt nicht: Im Fall des Kraftwerks Lambach hat Pühringer das Verfahren sogar der behördlich zuständigen LR Prammer entzogen und per Regierungsentscheid in das Verfahren hineingefunkt. Außerdem kann er als Politiker sehr wohl auf die Energie AG als Antragstellerin der Enteignungen einwirken, wenn er will.
- Wenn LR Strugl unter Hinweis auf ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs sagt, eine UVP-Pflicht bestehe schon mangels Antragslegitimation der Beschwerdeführer nicht, übersieht er, dass gerade diese Antragslegitimation nach einem neueren Urteil des Europäischen Gerichtshofs sehr wohl im Raum steht.
Insgesamt ist die Anfragebeantwortung durch die beiden Verantwortlichen nicht nur inhaltlich mehr als fragwürdig. Sie zeigt darüber hinaus auch einen bedenklichen Mangel an Demokratieverständnis auf. Denn mit keinem Wort sind Pühringer und Strugl darauf eingegangen, warum es es sich ein Unternehmen im Landesbesitz erlauben kann, bei einem Infrastrukturprojekt dieser Größenordnung den erklärten Willen einer ganzen Region völlig zu missachten. Diesen Willen bekunden nicht nur tausende Unterschriften aus der Bevölkerung, sondern auch die einhelligen Forderungen aller betroffenen Gemeinden sowie zuletzt von führenden VertreterInnen der Politik über alle Parteigrenzen hinweg.
Verfasst von 110kV ade am 23. November 2015 - 12:03
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