Mit einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs werden "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" alle Bewilligungen für die geplante Freileitung Vorchdorf-Kirchdorf nutzlos für die Energie AG. Zuerst müsste entschieden werden, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Dr. Wolfgang List, einer der Anwälte in den bisher schon sechs Beschwerdeverfahren, sorgte mit dieser Information für Furore bei der Versammlung von "110 kV ade!" Weiterlesen
Foto: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang List ist ausgewiesener Experte für Umwelt- und Öffentliches Recht – hier bei seinem Vortrag in Inzersdorf am 13. Februar
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Ein erst jetzt bekannt gewordener Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs wird nach Einschätzung Lists gravierende Folgen für den momentanen Verfahrensstand haben. "Es wäre unseriös und absurd, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht abzuwarten", so der Anwalt, der mehrere Gemeinden und Anrainer im Bereich der geplanten Leitung vertritt, zu den Absichten der Energie AG. Diese will das Projekt jetzt zügig umzusetzen. Dazu würde auch die Enteignung einer großen Zahl betroffener Grundeigentümer gehören.
Das Recht, Umweltverträglichkeitsprüfungen zu beantragen, ist jetzt der springende Punkt – vor dem EuGH wie im Kampf gegen die 110-kV-Freileitung. Österreichisches Recht könnte hier nicht mit den europäischen Richtlinien konform sein und müsste geändert werden. Aus diesem Grund hatte der Verwaltungsgerichtshof in einem gleich gelagerten Fall den EuGH zu einer Vorabentscheidung angerufen. Die bisherige Rechtsprechung in Luxemburg lässt nach Lists Einschätzung nur den Schluss zu, dass Anrainer und Gemeinden eine Umweltverträglichkeitsprüfung beantragen können.
Mehrere solcher Anträge wurden in den letzten Monate gestellt, sind aber zurückgewiesen worden – zu Unrecht, ist sich List sicher. Bis zu einer EuGH-Entscheidung ("wahrscheinlich noch im laufenden Jahr") würde jeder weitere Schritt einem laufenden Verfahren vorgreifen. Dies sei nicht zu verantworten.
Forderung nach Stopp der Enteignungsbestrebungen
Die Teilnehmer der Versammlung in Inzersdorf veranlasste dies zu einer Resolution, die sich an die Energie AG und Landeshauptmann Pühringer richtet. Darin fordern sie, dass ab sofort Grundeigentümer nicht mehr z. B. durch Drohungen zur Zustimmung gedrängt werden. Der Landeshauptmann wird aufgefordert, die Energie AG öffentlich zur Zurückziehung des Freileitungsprojekts zugunsten des Erdkabels zu bewegen.
Harte Vorwürfe gegen die Energie AG erhob Initiativensprecher Michael Praschma: Grundeigentümern werde derzeit "zynisch, kaltschnäuzig und menschenverachtend die Pistole auf die Brust gesetzt". Entgegen ausdrücklich anders lautender öffentlicher Versprechungen drohe die Energie AG damit, drastisch reduzierte Entschädigungen bei jenen Betroffenen zu leisten, die nicht unverzüglich dem Bau der Leitung auf ihrem Grund "freiwillig" zustimmen.
Verfasst von 110kV ade am 14. Februar 2014 - 17:19
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