Bewilligungsbescheid erster Instanz ist erlassen

 Noch bevor die Betroffenen in den sieben "Trassengemeinden" den Bescheid in Händen haben, hat Energielandesrat Rudi Anschober das vorläufige Ergebnis des ersten der erforderlichen Bewilligungsverfahren per Presssemitteilung verkündet. Wir veröffentlichen die Pressemitteilung im Wortlaut. Einer Mitteilung der zuständigen Rechtsabteilung zufolge wird der Bescheid am Mittwoch oder Donnerstag dieser Woche verschickt, so dass Näheres zum Wochenende bekannt sein wird.

 

Aussendung der Oö. Landeskorrespondenz vom 6.2.2012:

LR Anschober: Verfahren zur Errichtung einer neuen 110kv-Stromleitung von Vorchdorf ins Almtal auf Landesebene abgeschlossen

Die Möglichkeiten auf Berufung gegen den energierechtlichen Bescheid steht allen Parteien des Verfahrens zu - zweite Instanz ist das Wirtschaftsministerium; Naturschutzverfahren wurde erstinstanzlich von der Bezirkshauptmannschaft durchgeführt (Anmerkung von 110 kV ade!: Dieses Verfahren wird erst eingeleitet!) - Berufungsinstanz ist die Landesregierung
 
(LK) Nach intensiven Diskussionen und Prüfungen wurde von der Oö. Landesregierung nun der Bescheid zur Genehmigung einer neuen 110kv Stromleitung von Vorchdorf ins Almtal erteilt. Energie-Landesrat Rudi Anschober: "Die Behörde hat es sich nicht leicht gemacht. Trotz eines akut reformbedürftigen Starkstromwegegesetz haben wir extern die Frage des Bedarfes und möglicher Alternativen untersuchen lassen. Das Ergebnis dieser externen Analyse durch Prof. Fickert von der TU Graz hat diesen Bedarf eindeutig bestätigt und die vorliegende Lösung als die bestmögliche bewertet. Auf Basis dieser Ergebnisse und des umzusetzenden Gesetzes gab es für die Behörde keine Möglichkeit als die vorliegende Entscheidung."
 
Gegner des Projektes haben nun die Möglichkeit gegen diesen Bescheid binnen zwei Wochen zu berufen, wobei die zweite Instanz hierfür das Wirtschaftsministerium wäre. Die Naturschutzaspekte werden erstinstanzlich von der Bezirkshauptmannschaft bewertet, wobei bei Berufung gegen diesen Bescheid die Landesregierung die Berufungsinstanz darstellt.
 
Anschober abschließend: "Dennoch sehe ich weiterhin die akute Notwendigkeit einer Modernisierung und Demokratisierung des derzeitigen Starkstromwegegesetzes. Es muss an die Wirklichkeit engagierter Bürger/innengruppen und deren wachsendem Interesse an Einbindung und Mitsprache angepasst werden. Nur dann wird die Akzeptanz für notwendige Infrastrukturprojekte zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit steigen."
 
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Verfasst von 110kV ade am 6. Februar 2012 - 12:48
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