Bewilligungsbescheid ignoriert zentrale Argumente: einhellige Berufung

 

Trotz widrigster Witterung in großer Zahl erschienen, berieten die Betroffenen auf Einladung der Initiative "110 kV ade!" über die nächsten Schritte. Die erste Auswertung des Bescheids löste vor allem darüber Unverständnis aus, dass die Behörde Argumente gegen die Freileitung entweder übergangen oder als unerheblich bzw. "abstrakt" zurückgewiesen hat. Die teils existenzbedrohenden Beeinträchtigungen werden ausnahmslos weder inhaltlich behandelt noch als überhaupt "verfahrensgegenständlch" betrachtet. Damit fehlt nach Ansicht der Behörde angeblich auch jeder Grund, sich mit der Erdverkabelung der Leitung auseinanderzusetzen, obwohl diese Alternative die Stromversorgung ebenso "nachhaltig, sicher und effizient" ermöglicht. Dies hatte das Gutachten der TU Graz festgestellt, das im Auftrag der Landesregierung auf Forderung der Freileitungsgegner erstellt wurde. 

"Die Bewilligung der Freileitung ist noch lange nicht da"

…erklärten mehrere Mitglieder des Teams von "110 kV ade!". Allein im derzeit laufenden energierechtlichen Verfahren steht der Weg bis zu den österreichischen Höchstgerichten und zum Europäische Gerichtshof offen. Die voraussichtlich mehrmonatige Prüfung in der 2. Instanz könnte sogar das Ermittlungsverfahren erneut aufrollen. Für den Bau der Leitung ist unabhängig davon unter anderem auch eine naturschutzrechtliche Bewilligung nötig, die aber bisher noch nicht einmal beantragt wurde. Auch sie kann sich über mehrere Instanzen erstrecken. 

Ungebrochen ist nach wie vor die Geschlossenheit der Betroffenen. Beherrschend war bei der Vollversammlung der Eindruck, von vornherein übergangen worden zu sein – in den Worten eines Vorchdorfer Grundeigentümers: "Man hätte den Bescheid auch auf drei Seiten zusammenfassen können!" Die Sprecher von "110 kV ade!" sehen jedenfalls eine ganze Reihe von Ansatzpunkten, den Bescheid anzufechten: "Chancenlos wären wir dann, wenn unsere Einwendungen mit Argumenten entkräftet worden wären. Doch der Bescheid weist mehr als nur einen Mangel auf." Den Übergang des Verfahrens auf das Wirtschaftsministerium als 2. Instanz werden nach bisheriger Kenntnis der Initiative alle auch bisher Beteiligten mittragen.   

AnhangGröße
Bescheid Feb. 2012 Auszug.pdf142.11 KB

Verfasst von 110kV ade am 16. Februar 2012 - 19:01
Erstellt in


Soziale Netzwerke