Ultimatum auf dem Gabentisch – Geht's noch?

Sind hier Menschen am Werk oder Roboter? – Nach ersten mündlichen Drohgebärden (siehe letzten Artikel) hatte die Energie AG nun die Stirn, wenige Tage vor Weihnachten Briefe zu verschicken, in denen ein Ultimatum gestellt wird: Grundeigentümer müssen spätestens am 28. Februar unwiderruflich ihr Einverständnis zur Freileitung erklären. Anderenfalls bekommen sie das "Optionsentgelt" nicht mehr… 
Aktuell 31.12.2012: Artikel mit Leserkommentaren in den Oö. Nachrichten

 Wer also standhaft dabei bleibt, dass ein Erdkabel die bessere Lösung ist, wird finanziell abgestraft. Denn die Entschädigungsangebote der Energie AG sind rein privatrechtlich. Wer nicht nach der Pfeife des Energiekonzerns tanzt, bekommt auf jeden Fall schon einmal 7 Prozent weniger für den massiven Wertverlust seines Grundstücks. Dass die Energie AG danach die ersten Enteignungsanträge stellt, ist absehbar. Bei Enteignung ist mit noch geringeren Beträgen zu rechnen. Es ist also keine Übertreibung, vom Anlegen der Daumenschrauben zu sprechen. 

 Landeshauptmann Pühringer – auch in seiner Eigenschaft als Haupteigentümer-Vertreter der Energie AG – weiß darüber Bescheid und schweigt. Sein Weihnachtsfriede hat offenbar durch die kaltschnäuzige Machtdemonstration "seines" Energieversorgers keinen Einbruch erlitten. Es bleibt also abzuwarten, ob der Verfassungsgerichtshof der Willkür der Energie AG einen Riegel vorschiebt. Dies wäre wahrscheinlich die einzig wirksame Therapie gegen den Größenwahn eines Unternehmens, dessen Pressesprecher die Betroffenen in ihrem Widerstand nur als ungezogene Kinder zu begreifen in der Lage ist, denen jetzt eben das "Zuckerl" des Optionsentgelts weggenommen wird (so in einem Presseinterview).

(Kopie des Ultimatums im Anhang) 

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Befristung Option 211212.PDF217.08 KB

Verfasst von 110kV ade am 25. Dezember 2012 - 17:10
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