Millionengrab! – Die unterschlagenen Kosten der Freileitung

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Der Landeshauptmann hat die Energie AG aufgefordert, die Kosten für die Erdkabel-Alternative noch einmal rechnen zu lassen. Das Ergebnis ist in zwei Punkten vorhersehbar: Die Kosten der Erdverkabelung werden jetzt deutlich niedriger liegen als zu Beginn der Auseinandersetzungen. Über die massiven Folgekosten der Freileitung hingegen wird sich der Stromkonzern auch weiterhin in Schweigen hüllen. Das ist erklärbar: Sie übersteigen die reine Preisdifferenz zum Erdkabel bei weitem. Und sie treffen "nur" die Allgemeinheit.
Foto: Der wahre Geldvernichter ist die Freileitung (© M. Großmann/pixelio.de)

Die angeblich höheren Kosten einer Erdverkabelung sind seit dem Gutachten der TU Graz aus dem Jahr 2010 quasi amtlich: Knapp das 2,4-fache der Freileitung. Die Differenz von ca. 25 Mio. Euro hört sich erschreckend an. Doch diese Investition ist für 40 Jahre.  Und in der Stromrechnung eines Durchschnittskunden der Energie AG macht sie ganze 1,53 Euro pro Jahr (!) aus. Selbst diese Zahlen waren schon Anfang 2014 überholt. Erdkabel haben sich derart etabliert, dass ihr Preis um fast ein Drittel billiger geworden ist. Effekt: Statt 1,53 nur noch 1,18 Euro mehr pro Jahr und Stromkunde!

Dabei beruhen zudem fast alle Beträge auf wenig verlässlichen Angaben der Energie AG, die allein während des Jahres 2010 die Freileitungskosten von 17 auf 18,6 Mio. Euro korrigiert hatte. Den Preisverfall beim Erdkabel musste die Bürgerinitiative im Alleingang ermitteln. Dass die Kosten der Freileitung dagegen im Lauf von der letzten fünf Jahre gestiegen sind, ist kaum zu bezweifeln.

Weder Politik noch Behörden interessiert bisher der volkswirtschaftliche Schaden
Höchstwahrscheinlich bis weit in einen zweistelligen Millonenbetrag reichen jene Kosten, die bei der Freileitung nie berücksichtigt worden sind – während sie bei einem Erdkabel so gut wie gar nicht zu Buche schlagen. Das Grazer Gutachten – immerhin im Auftrag des Landes erstellt! – war von vornherein nicht mit einem Vergleich der Folgekosten beauftragt. Und sämtliche Behörden, die eine Abwägung öffentlicher (!) Interessen hätten vornehmen müssen, verweigerten sich diesem Vergleich ebenfalls.

Das Ausmaß der Freileitungs-Schäden wird nur zu einem Bruchteil in den von der Energie AG kalkulierten 2,5 Mio. an Entschädigungen für Grundbesitzer deutlich. Dazu muss man wissen: Die einzelnen Entschädigungen decken bei weitem nicht deren tatsächlichen dauerhaften Grundwertverlust. Und praktisch gleich betroffene Hausbesitzer, deren Grundstück auch nur einen Meter außerhalb der Trasse endet, gehen völlig leer aus.

Konkreter Fall: 6 Prozent des Wertverlusts als Entschädigungsangebot
Ein vereidigter Sachverständiger hat z. B. den 40-prozentigen Wertverlust einer konkreten Liegenschaft durch die Freileitung (Abstand des Wohnhauses von einem Hochspannungsmast ca. 100 m) ermittelt. Das Entschädigungsangebot der Energie AG betrug ganze sechs Prozent davon. Selbst wenn man nun den durchschnittlichen Wertverlust bei allen Entschädigten mit nur 20 Prozent annimmt, ergäbe dies fast 16 Mio. an tatsächlicher Wertminderung. Hinzu kämen aber noch rund 80 Wohnobjekte ohne Entschädigung, deren Wertminderung bei 40 Prozent insgesamt mit fast 5 Mio. Euro zu Buche schlügen.

Zu diesen gut 25 Mio. Euro wären Verluste in der Land- und Forstwirtschaft, im Tourismus, in der Standortqualität der Gemeinden, soziale Folgekosten durch Entfall der Existenzgrundlage (z. B. unverkäufliche Liegenschaften, Entfall oder Einbußen der Betriebsgrundlage usw.) hinzuzurechenen – und zwar über mindestens drei Generationen bei einer veranschlagten Lebensdauer der Freileitung von 80 Jahren. Alle diese vermeidbaren Verluste lassen sich gutachterlich belegen bzw. plausibel begründen. Selbst die für die Freileitung behördlich bestätigten massiven Beeinträchtigungen des Landschaftbildes haben erhebliche volkswirtschaftlich spürbare Folgekosten.

Isolierte Betrachtung wirft Frage nach Pflichtverletzung auf
Detaillierte Gutachten könnten so auf mehrere zig-Millionen-Schäden für die Allgemeinheit durch die Freileitung kommen. Aufgabe der Politik wäre es eigentlich, diese Unkosten vorausschauend zu vermeiden – statt einem Milliardenkonzern kurzfristig die Aufbringung von vielleicht einem Drittel des letzten Halbjahresgewinns zu ersparen. Eine Mehrinvestition, die sich im Übrigen auch wieder amortisiert.

Die betroffenen Gemeinden haben von Anfang an auch die Allgemeinheit im Auge gehabt, als sie einmütig die Erdverkabelung forderten. In der Landespolitik waren es höchstens vereinzelte Volksvertreter, die sich überhaupt mit der Materie beschäftigt haben. Ob der Landeshauptmann es ernst meint oder ob es nur "gut Wetter" vor den Wahlen ist, wenn er nach fünf Jahren zumindest die Investitionskosten neu rechnen lässt, wird man an seinen Konsequenzen aus dem erwartbaren Ergebnis ablesen können – wenn er es denn überhaupt vor dem Wahltermin bekannt gibt…

Verfasst von 110kV ade am 2. August 2015 - 10:54
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