Die Region zwischen Kirchdorf und Vorchdorf fordert: Echte Chancen für die besseren Alternativen!

Agrargemeinschaft einmütig für Erdkabel und gegen Letztangebot der Energie AG

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Die auch in Kreisen der Landespolitik mit Spannung erwartete Entscheidung der Agrargemeinschaft Pettenbach ist bei einer außerordentlichen Generalversammlung gefallen: Bei nur einer Enthaltung votierten die rund 50 Landwirte mit ausgedehntem Forstbesitz in Steinbach einmütig gegen das "letzte Angebot" der Energie AG, freiwillig der Zerstörung ihrer Wälder durch die Freileitung zuzustimmen. (Bericht der Oö. Nachrichten vom 12.12.2014)

Foto (IFK): Nach Verlegung im Grün- und Ackerland "spurlos verschwunden": Die von der Energie AG beharrlich verweigerte Alternative, ein 110-kV-Erdkabel

Verfasst von 110kV ade am 12. Dezember 2014 - 10:22
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Rodungsbewilligungen für Leitungsmasten aufgehoben!

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Ausgerechnet in einem als nebensächlich unterschätzten Bewilligungsverfahren gibt es jetzt eine Schlappe für das Leitungsprojekt der Energie AG: Wegen "Unzuständigkeit der Behörde" verwies das Landesverwaltungsgericht die Rodungsbewilligungen für Leitungsmasten, die im Wald stehen sollen, an die erste Instanz zurück. Die Rodungen müssen nun erneut, und zwar beim Landeshauptmann beantragt werden.
Foto: Kontrahenten bei der Verhandlung zur Rodungsbewilligung beim Landes-Verwaltungsgericht Dr. Wolfgang List (li.), Anwalt der Beschwerdeführer und Mag. Michael Mendel (re.), Rechtsvertreter der Energie AG
Näheres unter "Weiterlesen"  |||  Aktuell: Stellungnahme der Energie AG

Verfasst von 110kV ade am 1. Dezember 2014 - 20:01
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Neues Medizin-Gutachten zu Risiken durch 110-kV-Freileitungen alarmiert

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Behörden und Netzbetreiber haben bisher stets abgewiegelt. Elektrische und magnetische Felder bei den derzeit geplanten 110-kV-Freileitungen lägen angeblich sogar unter den strengen Schweizer Vorsorgewerten. Keine Gefahr also für die Gesundheit der Anrainer? Die Hinweise Betroffener auf Warnungen des Europäischen Rates sowie neuere Studien wurden ignoriert. Doch jetzt macht ein wissenschaftliches Gutachten im Auftrag der niederösterreichischen Gemeinde Kottingbrunn Furore: Die dort quer durch eine Siedlung verlaufende Leitung erhöhe trotz ihrer geringen Auslastung gesundheitliche Risiken.
Aktuell: Gemeindearzt bestätigt Befürchtungen mit eigenen Daten aus den letzten 40 Jahren (siehe Anhang)

Foto: Gutachter Prof. Michael Kundi (MedUni Wien) hat auch für "unsere" Freileitung eine warnende Stellungnahme verfasst, die jedoch behördlich völlig einseitig zitiert wurde.
Bericht in Tips Gmunden (49. Woche) im Anhang

Verfasst von 110kV ade am 25. November 2014 - 11:54
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"Nachbarn können sich auf die Pflicht zur Durchführung einer UVP berufen"

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Klare Ansage für das Recht von Betroffenen, Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) zu beantragen – jetzt muss europäisches Recht direkt angewendet werden. Diese Entscheidung hat heute Generalanwältin Juliane Kokott dem Europäischen Gerichtshof empfohlen. Ein anderes Ergebnis gilt als praktisch ausgeschlossen. Konsequenz: Auch die UVP-Anträge der Freileitungsgegner müssen behandelt werden.
Foto: Auf den Europäischen Gerichtshof (Abb.: offizielles Logo) richten sich nun die Hoffnungen für eine Lösung im Sinne der Umwelt.

Verfasst von 110kV ade am 13. November 2014 - 15:29
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Beschwerde gegen die energierechtliche Bewilligung abgewiesen

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Eine Beschwerde zahlreicher Betroffener beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) sollte die 110-kV-Freileitung Vorchdorf-Kirchdorf verhindern. Das Höchstgericht bestätigte jedoch nach zwei Jahren jetzt die energierechtliche Bewilligung des Wirtschaftsministeriums. Die laufenden Gerichtsverfahren gegen diese und andere Bewilligungen für das Projekt der Energie AG werden jedoch weitergeführt.

Foto: Senatspräsident Dr. Heinz Kail – der Entscheid des VwGH trägt seine Unterschrift

Verfasst von 110kV ade am 27. Oktober 2014 - 18:36
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Rodungsbewilligung für Leitungsmasten vor Gericht unter schwerem Stress

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Übersehene Stellungnahmen, unbeantwortete Fragen, inhaltliche Rechtswidrigkeiten – und zwei Bezirkshauptmannschaften, die nicht einmal zur Verhandlung erscheinen, um ihre Bescheide zu rechtfertigen: Das Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht zeigte schwerwiegende Mängel in den Bescheiden der BH Kirchdorf und Gmunden auf. Kaum nachvollziehbar waren auch einige Einlassungen des Forst-Sachverständigen und der Vertreter der Energie AG (siehe "Weiterlesen"). Richterin Mag.a Karin Lederer wird ihre Entscheidung schriftlich ergehen lassen. 
Foto: Logo des erst seit Jahresanfang bestehenden Landesverwaltungsgerichts in Linz – das zeitgemäße Erscheinungsbild entspricht der bürgernahen Verhandlungsführung, die am 20. Oktober zu erleben war.

Verfasst von 110kV ade am 21. Oktober 2014 - 9:26
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